Seit August 1997 gibt es
die Entsorgergemeinschaft Bayern e.V. (früher: Entsorgergemeinschaft
Altlasten Bayern e.V.).
Sie ist eine privatrechtliche Entsorgergemeinschaft im Sinne des §52
KrW-/AbfG.
Wir sind offen für Betriebe, die mit dem Abbruch und Transport, der Behandlung, Verwertung und Beseitigung von kontanimiertem Boden, Bauschutt,
u.ä. zu tun haben, mit Sitz, Niederlassung
oder einem Standort in Bayern. Für diese übernehmen wir folgende
Aufgaben:
- Zertifizierung der Mitgliedsbetriebe zum "Entsorgungsfachbetrieb,
überwacht durch
die Entsorgergemeinschaft Bayern e.V."
- Jährliche Überprüfung der Mitgliedsbetriebe durch unabhängige
Überwachungs-
beauftragte und Sachverständige.
- Enge Zusammenarbeit mit anderen anerkannten
Entsorgergemeinschaften.
- Intensiver Austausch mit zuständigen Behörden,
Selbstverwaltungsorganen, Wirtschaftsverbänden und weiteren
beteiligten Organisationen.
- Vertretung der Mitgliederinteressen bei Behörden und Verbänden.
- Aufnahmeüberwachungsprüfung und Zertifizierung nach festen
"Spielregeln" durch unabhängige Sachverständige.
- Begleitung der Prüfung durch neutrale Experten.
- Beurteilung und Bewertung des Überwachungsberichtes durch
kompetente Mitglieder
des Überwachungsausschusses.
- Synergie von Mitgliedsbetrieben zur Ausweitung der hauseigenen
Angebotspalette.
- Gemeinsames Sprachrohr gegenüber Fach- und Genehmigungsbehörden
mit
politischer Einflussnahme auf Ministerien etc.
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