Die Entsorgergemeinschaft Bayern e.V.
Die Entsorgergemeinschaft Bayern e.V. ist seit 1997 anerkannte Entsorgergemeinschaft gem. § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Sie ist damit bererechtigt, Unternehmen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zu zertifizieren.
Der Entsorgungsfachbetrieb
Entsorgungsfachbetriebe gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) spielen eine wichtige, zentrale Rolle in der Entsorgungswirtschaft.
Zertifizerte Unternehmen müssen unter regelmäßiger Kontrolle die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen.