Die Entsorgergemeinschaft Bayern e.V.

Die Entsorgergemeinschaft Bayern e.V. ist seit 1997 anerkannte Entsorgergemeinschaft gem. § 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).

Sie ist damit bererechtigt, Unternehmen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) zu zertifizieren.

Der Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetriebe gem. § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) spielen eine wichtige, zentrale Rolle in der Entsorgungswirtschaft.

Zertifizerte Unternehmen müssen unter regelmäßiger Kontrolle die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen.